28.11.2016
Antrag auf Erhöhung der Zuschussleistungen gegenüber der EJSA
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Zuschussleistung gegenüber der Evangelischen Jugendsozialarbeit Hof wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung von zuletzt 16.150 € auf 12.150 € reduziert. In den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2015 und 2016 wurden auf Grund der Haushaltslage der Stadt Hof jeweils nur noch 6.000 € gezahlt. Zum dauerhaften Bestand der EJSA sind jedoch die ursprünglichen 16.150 €, zumindest aber die bereits im Rahmen der Haushaltskonsolidierung reduzierten 12.150 € erforderlich.
Wir beantragen, die Zuschussleistungen an die EJSA Hof ab dem Haushaltsjahr 2017 auf 16.150 € - mindestens jedoch auf 12.150 € - zu erhöhen.
Begründung:
Durch Projektarbeit, lebenspraktischen Hilfen, Selbsthilfegruppen, interreligiösen Dialog, Bildungsarbeit und vor allen Dingen durch Integrationsarbeit leistet die Evangelische Jugendsozialarbeit Hof eine grundlegende Leistung im Bereich der Jugend- und auch Integrationsarbeit. Durch den Zuzug von Flüchtlingen in das Stadtgebiet Hof, besonders in das Bahnhofsviertel, leistet die EJSA eine umfangrei-che Integrationsarbeit, von der die gesamte Stadt Hof nachhaltig profitiert.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Schoerner, Stadträtin Dr. Klaus Schrader, Stadtrat
28.11.2016
Antrag/Anfrage zu Ersatzpflanzungen gem. Baumschutzverordnung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Rahmen der Baumschutzverordnung der Stadt Hof sind bei Fällung oder Schädigung von Bäumen Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
Wir beantragen hierzu:
1. Die Stadtverwaltung möge Auskunft darüber erteilen, in welchem Umfang in den zurückliegenden 10 Jahren Auflagen zur Erbringung von Ersatzpflanzungen erteilt wurden, sowie wo, in welchem Umfang und durch wen diese erfolgt sind.
2. Die Stadtverwaltung möge Auskunft darüber erteilen, in welcher Höhe in den zurückliegenden 10 Jahren Ausgleichzahlungen an die Stadt erfolgt sind und für welchen Zweck diese Mittel verwendet wurden.
3. Des Weiteren bitten wir um Auskunft, in wie vielen Fällen in den zurückliegenden 10 Jahren Ordnungswidrigkeiten gem. § 6 der Baumschutzverordnung der Stadt Hof festgestellt und geahndet wurden. Hierzu bitten wir ergänzend um Mitteilung, inwiefern Geldbußen und in welcher Höhe diese verhängt wurden und für welchen Zweck diese verwendet wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Schoerner, Stadträtin Dr. Klaus Schrader, Stadtrat
18.03.2015
Antrag: Sichere Verkehrswege für Fahrradfahrer
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag dem Stadtrat zur Beratung und Beschluss-fassung vorzulegen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Bei der Neugestaltung von Radverkehrsanlagen in der Stadt Hof werden keine Hindernisse errichtet, die die gemäß ERA empfohlene Mindestbreite einschränken.
Vorhandene Radverkehrsanlagen werden sukzessive von derartigen Hindernissen befreit.
Der Radverkehr spielt mit 2% Anteil in der Stadt Hof eine deutlich untergeordnete Rolle (Generalverkehrsplan der Stadt Hof, Bd. 1, S. 22 und 40) im Vergleich zu anderen Städten. Auch wenn die Befragung der Haushalte zur Verkehrsmittelwahl bereits im Herbst 2008 stattfand, dürfte sich daran substanziell nichts geändert haben. Etwa 90% der antwortenden Bürgerinnen und Bürger haben bezüglich des Fußgänger- und Radverkehrs konkrete Defizite benannt (ebd., Kap. 2.10, S. 16). Einige Schwachpunkte werden durch Bilder demonstriert (ebd., Kap. 6.2, S. 29). …….
Die Autoren geben im Teil 2 des GVP vom September 2011 (Kap. 5.3, S. 17f.) Anregungen zur Förderung des Radverkehrs, wobei der gezielte Ausbau des Radverkehrsnetzes nur ein Punkt unter vielen ist (ebd. Abb. 33, 34).
Die Förderung des Radverkehrs „kann einen wesentlichen Beitrag leisten, um das Fahrrad als Verkehrsmittel in Alltag und Freizeit zu stärken“ und ist daher wichtig, um ein modernes Mobilitätsangebot in Bayern sicherzustellen (Radverkehrshandbuch Radland Bayern, Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren, 2011, S. 8). Eine funktionsfähige Infrastruktur ist dabei nicht alles, aber eine conditio sine qua non, denn nur dieser Grundbaustein schafft die Voraussetzungen für ein sicheres und komfortables Radfahren (ebd.).
Hier setzt unser Antrag an.
Für die Ausgestaltung von Radverkehrsanlagen gibt das Handbuch (ebd. S. 29ff.) konkrete Anregungen. Dass diesbezüglich in der Stadt Hof noch große Defizite bestehen, zeigen u.a. die Bilder zum Artikel „Wie kann Bayern fahrradfreundlicher werden?“ von Steffen Radtke in der Zeitschrift „umwelt mitwelt zukunft“, dem Umweltmagazin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (69 / 2015, S. 4, Februar 2015).
Aus aktuellem Anlass (2. Bauabschnitt Hanns-Böckler-Straße) fordern wir als kleine, kostengünstig und rasch umsetzbare Maßnahme: bei Neuanlage von Radverkehrsanlagen durchgängige Einhaltung der in den ERA empfohlenen Mindestbreiten (bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg sind dies - Radverkehrshandbuch S. 38 - mindestens 2,50 Meter plus 50 cm Sicherheitsabstand zum Kfz-Verkehr) keine Ersatzpflanzungen (nach Fällung abgängiger Bäume Ersatzpflanzung an anderer Stelle), keine Masten für Straßenleuchten etc..
Können aus baulichen Gründen die empfohlenen Mindestbreiten und Abstände vom fließenden Verkehr nicht eingehalten werden, sollte besser kein Radweg, auch kein kombinierter Geh- und Radweg gebaut werden, sondern ggf. ein Schutzstreifen für Radfahrer auf der Straße ausgewiesen werden.
Gerade ungeübte Fahrradfahrer, ältere Menschen und v.a. Kinder werden durch Hindernisse auf Radverkehrsanlagen verunsichert, reagieren unsicher, wenn Fußgänger die Engstelle passieren, und werden diese Radverkehrsanlagen dann eher vermeiden. Gleiches gilt, wenn entlang des Radwegs kein ausreichend breiter Sicherheitsstreifen zum (fließenden) Straßenverkehr besteht (mindestens 50 cm nach den ERA).
Förderung des Fahrradverkehrs beginnt im Kopf: mit der Anerkennung, dass (genauso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch) der Fahrradfahrer geeignete Verkehrswege benötigt, um im Konzert der Verkehrsmittel die ihm gebührende Rolle spielen zu können.
Chr. Schoerner, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Dr. Klaus Schrader, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Thomas Etzel, DIE LINKE
Heike Fuchs, Partei für Franken
H.-J. Dietel, Partei für Franken
15.09.2014
Antrag: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED- Leuchten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen hiermit folgenden Antrag bezüglich der Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Wir bitten darum, ihn für die Sitzung am 22.9.14 zur Erörterung und Abstimmung vorzulegen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Ab sofort werden alle Hg- und Na-Dampflampen sukzessive durch LED-Leuchten ersetzt, möglichst straßenweise.
Die kreisfreie Stadt Hof ist Kompetenzstandort für Wasser, Energie und Umwelt.
Dieses positive Image der Stadt Hof ist grundsätzlich zu stärken und die umweltverträgliche Entwicklung der Stadt Hof nach allen Kräften zu fördern. Dabei ist die Stadt auch bei der Instandsetzung, Erneuerung und Umrüstung der Straßenbeleuchtung gehalten, keine veralteten Techniken zu verwenden, sondern zukunftsweisende, energiesparende sowie umwelt- und ressourcenschonende Techniken einzusetzen. So sind im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung grundsätzlich LED-Leuchten der veralteten Technik der Natriumdampf-Hochdruckleuchte (NAV) vorzuziehen.
Es geht in unseren Augen um eine Grundsatzentscheidung. Im Bereich der Straßen-beleuchtung ist LED-Licht die Zukunft. Auch hier in der Region haben etliche Gemeinden bereits mit der Umrüstung begonnen (Rehau, Schwarzenbach/Saale, Gattendorf, Selbitz). Das Selbstbild der Stadt Hof als Innovationsstandort verträgt kein Beharren auf überkommener Technik.
Begründung:
Im Haushaltsplan 2014 sind 30 Maßnahmen für den alters- und zustandsbedingten Austausch von Masten und Leuchten der bestehenden Straßenbeleuchtung vorgesehen. Bei den angezeigten Maßnahmen ist die jeweilige Erneuerung der Masten an sich nicht zu beanstanden und eine dringende Notwendigkeit hierzu (da t.w. bereits aufgrund akuter Gefährdung bereits abgebaut) gegeben. Hinsichtlich damit verbundenen 287 Leuchten ist die Umrüstung der bestehenden Quecksilberdampflampen auf LED-Leuchten hinsichtlich der gesamten Lebenszykluskosten und der Umweltverträglichkeit zu prüfen und nicht – rein der niedrigeren Anschaffungskosten wegen – die veraltete NAV-Technik vorzuziehen. Dabei sind beide Systeme hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit als auch ihrer Umweltverträglichkeit in Gänze zu betrachten.
Hierzu weisen gerade LED-Leuchten, sowohl aus ökonomischer als auch ökologischer Sicht, viele Vorteile auf:
1. Die Haltbarkeit der LED-Leuchtmittel liegen (je nach Hersteller) bei 15 – 20 Jahren (berechnet auf Basis eines Jahresbetriebes von 4.200 Stunden und einer herstellerabhängigen Haltbarkeit von 60.000 – 100.000 Betriebsstunden bei LED) und betragen somit mind. das 5-fache der Haltbarkeit der Leuchtmittel der NAV-Technik. Hier beträgt die Haltbarkeit der Leuchtmittel 4 Jahre (berechnet auf Basis eines Jahresbetriebes von 4.200 Stunden und einer Haltbarkeit von 16.000 Betriebsstunden).
2. Im Vergleich NAV zu LED verliert die NAV nach etwa der Hälfte der Betriebszeit an Leuchtkraft bei dazu steigendem Energieverbrauch (Effizienzverlust); diese im Verhältnis zu LED-Technik ansteigenden Stromkosten bleiben in der durch die Verwaltung vorgelegten Kostenentwicklung unberücksichtigt. Ebenso bleiben Arbeitskosten für häufigere Wartungsarbeiten der NAV-Lampen unberücksichtigt. Diese Arbeitskosten fallen bei LED-Leuchten durch deren Langlebigkeit und erleichterte Arbeitsbedingungen bei Wartungsarbeiten weitaus geringer an; zudem sind Kosten hierzu durch herstellerabhängige Garantiezeiten von bis zu 10 Jahren planbarer.
3. Durch eine bessere Ausleuchtung ist zu prüfen, ob bei einer Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung ebenso viele Leuchten (und Masten) benötigt werden, wie bei der herkömmlichen Beleuchtung. Sofern möglich, erfolgt bei einer besseren Ausleuchtung eine Reduzierung des Anfangsinvestes.
4. Ökologische Aspekte:
Auch NAV-Lampen enthalten noch immer Blei und Quecksilber; LED-Lampen enthalten diese Schadstoffe nicht und sind umweltfreundlich zu recyceln. LED-Lampen haben eine lange Lebensdauer, sind sowohl in der Herstellung als auch im Betrieb ressourcensparend und verursachen somit einen geringeren CO2-Ausstoß, als NAV-Lampen. LED-Lampen sind durch gezielte Lichtfarbstreuung insektenfreundlich.
Das Argument der Verwaltung, dass eine Mischbeleuchtung aus verschiedenen Arten von Lichtquellen nicht gewünscht ist, führt letztlich dazu, dass bei ständig stückchenweisem Austausch der alten Leuchten nie auf LED umgerüstet werden kann.
Wir fordern die Verwaltung auf, unverzüglich ein Konzept für eine straßenweise Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED vorzulegen.
5. Vertiefende Vergleichsberechnung LED - NAV
| LED | NAV |
Investitionskosten Straßenleuchte | 490,00 € *) | 240,00 € *) |
Jährliche Stromkosten (Betriebsdauer 4.200 h/p.a.) | 17,85 € *) | 41,41 € *) |
Erneuerungsintervall | Herstellerabhängig nach Betriebsdauer (60.000 – 100.000 h): 15 Jahre Arbeitskosten (Mitarbeiter, Verkehrssicherung, Steiger) | nach Betriebsdauer 16.000 h: 4 Jahre
Kosten Leuchtmittel 40,00 €*)
|
Gesamtkosten für Betrachtungszeitraum 12 Jahre*) | 623,20 € | 1.156,92 € |
Gesamtkosten für Betrachtungszeitraum 15 Jahre | 1.007,75 € | 1.281,15 € |
Stromkostenersparnis über 15 Jahre (ohne Berücksichtigung des erwähnten Effizienzverlustes) | 353,40 € (à bei 287 zu ersetzenden Lampen 101.425,80 €) |
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Gesamtkosten über 15 Jahre bei 287 zu ersetzenden Lampen | 289.224,25 € | 367.690,05 € |
Gesamtersparnis über 15 Jahre | 273,40 € |
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*) Kosten jeweils in Anlehnung an Anlage 2 zur Beschlußvorlage UB4
Unberücksichtigt hierin sind steigende Arbeitskosten, Rohstoffersparnis bei Verbauung von LED-Lampen (Kabeldurchmesser), Mehrverbrauch an Strom NAV (Effizienzverlust), Energieeinsparungen durch unkompliziertes Beleuchtungsmanagement bei LED.
Die Investitionsmehrkosten bei einer Ausführung mit LED Beleuchtung sind nicht auf die Anlieger der betroffenen Straßenzüge (anteilig) umzulegen. Höhere Anfangsinvestitionen amortisieren sich bereits im 9. Jahr und das Gesamtinvest spart mittel- und langfristig trotz der höheren Anfangskosten der Stadt Hof Haushaltsmittel ein. Zur Finanzierung der Mehrkosten schlagen wir ggf. die Prüfung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten (Contracting, KfW-Darlehen für weitere Umrüstungen) vor.
Wenn bei dem von HEW propagierten im 6-Jahre-Turnus vorgenommen Wechsel der Leuchtmittel jeweils auf LED umrüsten, ist in 6 Jahren ganz Hof mit einer hochmodernen Straßenbeleuchtung ausgerüstet. Wird die Umrüstung bei dem alle 12 Jahre routinemäßig ausgeführten Wechsel der Leuchtkörper durchgeführt, dauert es 12 Jahre.
Nur: anfangen müssen wir irgendwann!
Die in der Beschlussvorlage beschriebene zusätzliche Belastung der Anwohner durch die höheren Gestehungskosten ist ein Problem. Ein Problem deshalb, weil ab der Über-kompensation der erhöhten Anschaffungskosten die dann im Vergleich zur alten Technik erwirtschafteten Gewinne ja an die Anwohner zurückgezahlt werden müssten. Wer möchte sich diesem bürokratischen Monster stellen?
Wenn der Stadtrat sich in seiner Sitzung am 22.9.14 noch nicht in der Lage sieht, eine Entscheidung dieser Tragweite zu fällen:
Wir beantragen hilfsweise ein halbjähriges Moratorium für die Erneuerung der (noch stehenden) zum Austausch vorgesehenen Masten und der Straßenleuchten. In dieser Zeit sollte erfolgen:
- eine Expertenanhörung
- Ortsbegehung durch den Bauausschuss
- eine seriöse Wirtschaftlichkeitsberechnung durch eine unabhängige Stelle
- ggf. eine Bürgerversammlung zu diesem Thema
Nach unseren Recherchen der letzten Wochen kann sich eine Umrüstung auf LED durchaus schon früher amortisieren. Eine etwas detaillierte Vergleichsrechnung haben wir beigefügt.
Falls es zu einer Mehrbelastung der Anwohner kommen sollte, sind wir der Ansicht, dass diese vorab über die Pläne der Stadt unterrichtet werden müssen. Auch im Falle einer temporären Mischbeleuchtung in einer Straße wäre es wichtig, die Bevölkerung zu informieren, warum das notwendig ist.
Bezüglich der Finanzierung der Maßnahmen müssen auch alternative Konzepte wie ein Contracting durchgespielt und –gerechnet werden.
Dieser Antrag ist, zumindest von seiner Kernaussage, mit den anderen Stadträtinnen und- räten der Ausschussgemeinschaft konsentiert.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Schoerner, Stadträtin Dr. Klaus Schrader, Stadtrat
13.08.2014
Antrag: Renaturierung der Saale – Belebung der Saaleauen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Saale wird in ihrem innerstädtischen Verlauf renaturiert. In einem ersten Bauabschnitt wird der Bereich zwischen Jenasteg und Mittlerem Anger revitalisiert.
Begründung:
Die Saale ist seit gut 90 Jahren in ihrem Verlauf durch das Stadtgebiet extrem reguliert. Zu großen Teilen erscheint sie als ein stehendes Gewässer. Die Wehre stammen aus einer Zeit, als am Ufer Mühlen betrieben wurden. Die Mühlbäche sind weitgehend zugeschüttet, die Mühlen abgerissen worden. Kleinwasserkraftanlagen sind, insgesamt betrachtet, ökologisch eher bedenklich. Zwischen Hallenbad und Eisteich und zwischen Hospitalwehr und der Kläranlage wurde der Fluss in den 20er-Jahren des letzten Jahrhunderts in einen Betontrog gezwungen, gleichzeitig die Deiche links und rechts aufgeschüttet zum Schutz vor dem jährlichen Hochwasser.
Das Wehr am Hallenbad ist eine Unterbrechung der Durchgängigkeit des Flusslaufes. Dies stellt einen Gefährdungsfaktor dar, der alleine schon das Aussterben von Fischen verursachen kann (Bachneunauge). Die Barriere stellt zudem ein schlecht überwindbares Hindernis für Kanusportler und Kajakfahrer dar.
Im Zuge der Landesgartenschau 1994 wurden erste Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität unternommen. Der Förmitzspeicher dient dem Hochwasserschutz und garantiert im Sommer ein Minimum an Fließwasser.
Umso bedenklicher ist, dass die kontinuierliche Zufuhr von Wasser aus dem Förmitzspeicher auch erforderlich ist, um über das „Stinkerla“ in die Saale gelangende Fäkalien zu verdünnen.
Diese bei Regen zu beobachtende Einleitung ungeklärter Fäkalien ist heute nicht mehr hinnehmbar.
Die gilt gerade dann, wenn z.B. beim Saaleauenfest der Fluss ein großer Wasserspielplatz ist.
Die Saale-Allianz (Wasserwirtschaftsamt, Naturfreunde, Faltbootklub, Angelverein) hat Pläne für eine Renaturierung ausgearbeitet.
Als Wasserkompetenzstandort stünde es der Stadt gut zu Gesicht, sich ein Beispiel an anderen kleinen und größeren Städten (z.B. München) zu nehmen und die Bausünden des letzten Jahrhunderts rückzubauen.
Wir fordern daher und schlagen vor:
- Renaturierung der Saale gemäß den Plänen der Saale-Allianz
- Belebung der Saaleauen durch
- Wasserspielplatz
- Fontänen
- Wasserfall
- Sandstrand
- Sommergaststätte/Strandbar/Biergarten
- Beach-Volleyball-Platz
- Basketballplatz
- Streetball-Platz
- Doggy-bag-Spender
- Erneuerung der Kanalisation im Zulauf des „Stinkerla“
Zu den Kosten:
Als Gewässer der Kategorie II (Nebenfluss der Elbe) fallen flussbauliche Maßnahmen in den Aufgabenbereich der Länder.
Die reinen Baumaßnahmen an Ufern und Wehranlagen würde also der Freistaat übernehmen (müssen).
Die Kanalisation muss sowieso erneuert werden, hier ist die HEW zuständig.
Für die Belebung der Saaleauen greift das Hofer Modell. Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, der teilnehmenden Firmen und Vereine lässt doch mit Zuversicht annehmen, dass auch über ein einzelnes 2-Tages-Event hinaus mit Sponsoren gerechnete werden kann.
Eine Strandbar in Höhe der Wohnheimbrücke dürfte sicher interessierte und engagierte Betreiber finden.
Freundliche Grüße
Christine Schoerner, Stadträtin Dr. Klaus Schrader, Stadtrat