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Juristische Detailstreitigkeiten werden gerade zu Ungunsten der Umweltsituation ausgetragen, die durch den Klimawandel und die daraus entstehenden Veränderungen und Probleme geprägt ist.
Konkret geschieht gerade folgendes:
Die geplante und in Anfängen bereits in Bau befindliche Ortsumfahrung von Oberkotzau wird nach wie vor von Teilen der Bevölkerung und auch von der Kreistagsfraktion der Hofer Bündnisgrünen sehr kritisch gesehen. Ein Bürgerbegehren wurde im Jahr 2021 knapp zu Ungunsten der Kritiker entschieden; seitdem haben sich die Bedingungen für den Bau dieser voraussehbar mehr als 60 Millionen Euro teuren Straße verändert: das Verkehrsaufkommen ist zurückgegangen, Trockenheitphasen und Klimaveränderungen sind deutlich spürbar; um nur wenige Fakten zu nennen, die bereits mehrfach veröffentlicht und angesprochen wurden.
Oberkotzauer Bürgerinnen und Bürger stellten im Jahr 2024 erneut einen Antrag auf einen Bürgerentscheid, der aber von der Marktgemeinde Oberkotzau und als Eilantrag vom Verwaltungsgericht Bayreuth abgelehnt wurde. Nach Auffassung der Initiatoren wurde der Antrag rechtswidrig von der Marktgemeinde Oberkotzau abgelehnt, denn es waren diejenigen Argumente, die in der Marktgemeinderatssitzung zur Ablehnung des Antrags führten, die vor Gericht keinen Bestand hatten. Das Gericht erkannte die Formulierung "aktuelle Entwicklungen" nicht an, und konstruierte, die Initiatoren des Antrags hätten mit diesem Begriff eine "Irreführung" produziert. Ob bei dieser Begründung der Ablehnung des Antrags die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt wurde - eine Formulierung gegen einen millionenschweren Straßenbau - sei dahingestellt. Hin wie her: die rechtlichen Möglichkeiten sind nahezu ausgeschöpft.
Politische Fehlentscheidungen lassen sich schwerlich gerichtlich klären.
Nach wie vor ist aber die Sachlage folgendermaßen: die Planung zu diesem Straßenbau ist etwa dreißig Jahre alt. Heute müssten dafür andere Prioritäten gelten, denn jede Bürgerin, jeder Bürger sieht und spürt die Folgen des Klimawandels: Hitzephasen, langanhaltende Trockenheit, Verringerung der Grundwassermengen, Veränderungen in der Ausprägung der Jahreszeiten, gleichzeitig punktuelle Starkregenereignisse ungekannten Ausmaßes, Veränderungen in Flora und Fauna. Vernünftig wäre es heute, fossilen Energieträgern keine vermeintlich besseren Bedingungen zu schaffen, sondern dafür zu sorgen, dass der öffentliche Personennah- und Fernverkehr optimiert wird und der Individualverkehr an Attraktivität verliert. Schattenspender müssten geschaffen, Bäume geschützt und gepflanzt werden, Wasserschutzmaßnahmen müssen Priorität haben und vorangetrieben werden, Flächenversiegelung muss weitgehend vermieden werden. Der Bau einer Ortsumfahrung ist vollkommen aus der Zeit gefallen und verstärkt alle negativen Effekte des Klimawandels.
Stattdessen wäre es zielführend, und das ginge nahezu kostenfrei und rasch; sozusagen von heute auf morgen: die Beschränkung der innerörtlichen Geschwindigkeit für Kraftfahrzeuge auf 30 Stundenkilometer. Ergebnis wäre: eine sicherere Ortsdurchfahrt, weniger Fahrstress, weniger gefahrene Kilometer als auf der Ortsumfahrung, mehr Schutz für Fußgänger und Radfahrer, weniger Abgase, mehr Aufenthaltsqualität, keine erneuten Brückenbauten, kein erneuter Flächenverbrauch, keine Zerschneidung der Landschaft, keine jahrelange Baustellen, sondern Schutz der Natur, der Landwirtschaft, der Wasserläufe und Quellen im Außenbereich des Ortes.
Die Kreistagsfraktion der Bündnisgrünen im Landkreis Hof setzt sich für diese Lösung ein. Gemeinsam erklären die Mitglieder der Fraktion: "Es ist noch nicht zu spät, Fehler einzusehen und den Baumaßnahmen in Oberkotzau ein Ende zu setzen."
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